Arbeitsweise und Vergütung
Verlässlichkeit und Vertrauen sind die Prinzipien, auf denen das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruhen sollte. Dies schont die Finanzen und maximiert die Erfolgsaussichten beträchtlich. Eine für meine Mandanten nachvollziehbare Arbeitsweise und Vergütungspraxis soll dazu beitragen, ein solches Verhältnis zu schaffen.
Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist an die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gebunden. Um Missverständnisse zu vermeiden, informiere ich Sie selbstverständlich im Voraus über entstehende Kosten.
Benötigen Sie rechtlichen Beistand, kontaktieren Sie mich per Telefon oder E-Mail oder kommen Sie kurz in der Kanzlei vorbei. Nachdem Sie Ihr Anliegen erläutert haben, kann ich Ihnen sagen, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin und wir vereinbaren einen Termin für Ihre Erstberatung.
Von Anfang an unterliegen alle Informationen, die Sie mir zukommen lassen, der Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung.
Die Erstberatung hat das Ziel, den Umfang Ihres Beratungsbedarfs festzustellen und gibt sowohl Ihnen als auch mir die Möglichkeit, einander kennen zu lernen. Darauf aufbauend kann ich Ihnen Chancen und Risiken sowie die entstehenden Kosten erläutern. Für Ihre Sache relevante Unterlagen können Sie mir in Vorbereitung des Termins vorab gern als Kopie übermitteln. Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie weitere Rechtsberatung bzw. Vertretung von mir wünschen.
| Die Kosten der Erstberatung betragen bei mir ab: | EUR 25,00 ohne MwSt. |
| EUR 29,75 mit MwSt. |
Die Höhe der Kosten richtet sich unter anderem nach:
- Dauer der Beratung
- Umfang der zu sichtenden Unterlagen
- Ort der Beratung
Meine Dienstleistung unterteilt sich in:
- Beratung
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
Hierbei prüfe ich ausführlich den Sachverhalt und beurteile die Rechtslage für Sie. Dies kann u. a. Folgendes betrteffen:
- Vertragsauslegung, Vertragsgestaltung
- Verfahren gegenüber Vertragspartnern
- Erarbeitung von Verträgen
- Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Überprüfung von Rechnungen und Mahnungen
- Ermittlung von Fristen, z. B. bei Widerruf, Gewährleistung, Kündigung
- Probleme aus ergangenen Urteilen wie Zwangsvollstreckung
Die Vergütung für eine Beratung wird im Voraus entweder als Stundenhonorar oder als Pauschale vereinbart.
Mein Stundenhonorar liegt bei EUR 60,00 ohne MWSt. = 71,40 inkl. MWSt. Abgerechnet wird die tatsächliche Beratungszeit sowie fallspezifische Recherche nach aktueller Rechtsprechung.
Beratungspauschalen können sich nach dem geschätzten Aufwand oder nach dem Streitwert der Sache bestimmen.
Hier handle ich stellvertretend für Sie gegenüber Dritten. Inhalt meiner Arbeit sind u. a.:
- Geltendmachung von Forderungen, Gewährleistungsrechten oder Widerruf u. ä.
- Aushandlung von Verträgen
- Vertretung bei Bauabnahmen, Übergabeprotokollen u. ä.
- Aushandlung von außergerichtlichen Vergleichen u. ä.
Die gerichtliche Vertretung umfasst sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit vor Gericht wie z. B.:
- Mahnverfahren
- Klageschriften, Abweisungsanträge, Vertretung im Verfahren
- gerichtliche Vergleiche
- Beweisaufnahmen
- Einspruch gegen Versäumnisurteile, Vollstreckungsbescheide, Strafbefehle
- gerichtliche Abwehrmöglichkeit bei Zwangsvollstreckung usw.
Beispiel für die Vergütung nach dem Streitwert:
Stellen Sie sich vor, Sie wollen einen Kaufpreis in Höhe von EUR 1.000 einfordern. Ihr Streitwert liegt also bei EUR 1.000.Die Gebühr beträgt bei einem Streitwert von EUR 1.000 nach dem RVG EUR 85,00.
Diese Grundgebühr wird dann je nach Umfang meiner Tätigkeit mit einer vorgegebenen Zahl multipliziert. Bei einem normalen Gerichtsprozess mit einem Termin beträgt mein Honorar 2,5 Gebühren, also 2,5 x EUR 85,00 = 212,50 zzgl. MWSt. Diese Kosten trägt die gegnerische Partei, wenn Sie vor Gericht gewinnen, im Unterliegensfall müssen diese Kosten von Ihnen getragen werden.
Daneben kann ich Auslagen geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen oder Reisekosten. Außerdem kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zum Rechnungsbetrag hinzu.
Bei Straf- und Bußgeldsachen sind die Vergütungen anders festgelegt. So erhält der Rechtsanwalt für die Einarbeitung zwischen EUR 30 und 300, für ein Verfahren vor dem Amtsgericht zwischen EUR 30 und 250.
Ging der gerichtlichen Vertretung eine außergerichtliche voraus, so werden deren Kosten mindestens zur Hälfte auf die gerichtliche Vertretung angerechnet.
Für die Berechnung der Prozesskosten gibt es im Internet verschiedene Prozesskostenrechner, die einen groben Überblick über die Kosten vermitteln. Einer davon ist unter www.prozesskostenrechner.de zu finden.
Nach dem Abschluss des Mandats werde ich Ihnen eine Rechnung stellen, in der die Kosten genau aufgeschlüsselt sind. Selbstverständlich informiere ich Sie vor Entstehen der Kosten über deren genaue Höhe. Bereits während der Mandatsbearbeitung werde ich eine Rechnung auf einen Vorschuss stellen, so dass nicht alle Kosten auf einmal anfallen. Nach Zahlung erhalten Sie auf Wunsch die von mir angefertigte Akte zu dem Mandat. Sollten Sie diese nicht herausverlangen, bin ich verpflichtet, sie 5 Jahre lang aufzubewahren.
Sollte ich Ihnen einmal nicht helfen können, so gebe ich Ihnen gern die Kontaktdaten von Kollegen, die das betreffende Rechtsgebiet bearbeiten.
Rechtsschutzversicherungen
Unabhängig vom Ausgang eines Prozesses kann eine Rechtsschutzversicherung je nach Umfang des Versicherungsschutzes die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen.